Zehlendorfer Stichkanalsteg
Zehlendorfer Stichkanalsteg · Teltowkanal Bild: Google Streetview · Vollbild
Der Zehlendorfer Stichkanal mit einer Länge von einem Kilometer zählt zu den sogenannten sonstigen Binnenwasserstraßen des Bundes. Er wird in den Akten des Berliner Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf als "Gewässer-Nr. 191" geführt. Zuständig ist das örtliche Naturschutz- und Grünflächenamt. Eigentümer des Areals ist das Land Berlin außer der Wasserfläche und eines beidseitigen Uferstreifens. Für die 52.300 Quadratmeter wird als IST "Wasserstraßennutzung aufgegeben" und als SOLL "Entwicklung zu einem naturnahen Landschaftsraum" vermerkt. Dementsprechend hat das zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin am Tek-km 13,49 die Einfahrt mit einem Schifffahrtszeichen verboten.

Kurz vor der Mündung in den Teltowkanal liegt dieser kleine Steg als Fußgängerübergang über den Steg.

Text: wsa-b.de · zuletzt aktualisiert am 27.09.2026

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